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Artikel 13 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
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Zitierungen von Artikel 13 Föderalismusreform-Begleitgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FödReformBeglG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9, 11, 13 , 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ... in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 13 tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7354/a145047.htm