Artikel 13 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)

Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 EntflechtG

siehe Entflechtungsgesetz - EntflechtG

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Zitierungen von Artikel 13 Föderalismusreform-Begleitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FödReformBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9, 11, 13 , 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ... in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 13 tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft.  ...


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