Tools:
Update via:
Artikel 19 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 58 werden vor den Wörtern „dem Wohnraumförderungsgesetz" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „dem Wohnraumförderungsgesetz" die Wörter „oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung" eingefügt.
- 2.
- Nummer 59 wird wie folgt gefasst:
- „59.
- die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung erhält, soweit die Einkünfte dem Mieter zuzurechnen sind, und die Vorteile aus einer mietweisen Wohnungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, soweit sie die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung nicht überschreiten;".
Zitierungen von Artikel 19 Föderalismusreform-Begleitgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FödReformBeglG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862
Bekanntmachung EStGNB (vom 01.09.2009)
... Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), 34. den am 12. September 2006 in Kraft getretenen Artikel 19 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), 35. den am 8. November 2006 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7354/a145053.htm