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Artikel 3 - Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (VerkRÄnduBKrFQV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Der 2. Abschnitt (Gebühren der Behörden im Landesbereich) wird wie folgt geändert:
Der 2. Abschnitt (Gebühren der Behörden im Landesbereich) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Gebührennummer 329 werden folgende Überschrift und folgende Gebührennummern eingefügt:
Gebühren- Nr. | Gegenstand | Gebühr Euro |
343 | Eintrag der Schlüsselnummer im Führerschein nach Grundqualifikation oder Weiter- bildung nach § 5 Abs. 2 BKrFQV | 28,60 |
344 | Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 4 Satz 4 BKrFQV einschließlich Ausfertigung oder Widerruf | 28,60 bis 256,00 |
345 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfung der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 BKrFQG und Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten nach § 7 Abs. 4 Satz 5 BKrFQG | 51,10 bis 511,00". |
- b)
- Die Abschnittsüberschrift „F. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs" wird durch die Abschnittsüberschrift „G. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VerkRÄnduBKrFQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkRÄnduBKrFQV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV
... Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108), wird wie folgt geändert: 1. ...
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