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Artikel 3 - Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (VerkRÄnduBKrFQV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 GebOSt Anlage

Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Der 2. Abschnitt (Gebühren der Behörden im Landesbereich) wird wie folgt geändert:

 
a)
Nach der Gebührennummer 329 werden folgende Überschrift und folgende Gebührennummern eingefügt:

„F.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Gebühren-
Nr.
GegenstandGebühr
Euro
343Eintrag der Schlüsselnummer im Führerschein nach Grundqualifikation oder Weiter-
bildung nach § 5 Abs. 2 BKrFQV
28,60
344Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 4 Satz 4 BKrFQV
einschließlich Ausfertigung oder Widerruf
28,60
bis
256,00
345Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der
Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich Anerkennungsurkunde, sowie die
Überprüfung der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und
Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 BKrFQG und Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten
nach § 7 Abs. 4 Satz 5 BKrFQG
51,10
bis
511,00".


 
b)
Die Abschnittsüberschrift „F. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs" wird durch die Abschnittsüberschrift „G. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VerkRÄnduBKrFQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkRÄnduBKrFQV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV
... Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108), wird wie folgt geändert: 1. ...