Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Tierschutzgesetz (BAWuWbVwZustVLFGBuTSG k.a.Abk.)

V. v. 12.09.2006 BGBl. I S. 2135 (Nr. 43); aufgehoben durch § 7 V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1685
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 454-1-1-16 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 340) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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