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Artikel 15 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)
Artikel 15 Aufhebung des Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland
(911-1-6)
Das Überleitungsgesetz für die Bundesfernstraßen im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 911-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Überleitungsgesetz für die Bundesfernstraßen im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 911-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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