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Artikel 27 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)
Artikel 27 Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien
(9234-4)
Die Verordnung zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9234-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9234-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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