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Artikel 48 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 48 Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau auf die Stadt Elmshorn


Artikel 48 ändert mWv. 1. Oktober 2006 WaStrKrückÜbgV

(940-9-14)

Die Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau auf die Stadt Elmshorn vom 9. Februar 1990 (BGBl. I S. 222) wird aufgehoben.

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