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Zitierungen von § 1 FlUStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FlUStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlUStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FlUStatV Übermittlung der Erhebungskataloge
... Statistische Bundesamt stellt den für die Durchführung der in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden mindestens zwei ... Behörden mindestens zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums nach § 1 Satz 2 einen Katalog der nach § 1 Satz 1 zu übermittelnden Angaben (Erhebungskatalog) ... zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums nach § 1 Satz 2 einen Katalog der nach § 1 Satz 1 zu übermittelnden Angaben (Erhebungskatalog) zur Verfügung. Der Erhebungskatalog ...
§ 3 FlUStatV Auskunftspflichtige, ergänzende Angaben, Form der Übermittlung an das Statistische Bundesamt
... Die für die in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden übermitteln dem ... elektronische Post die Angaben zum Erhebungskatalog für die Zeiträume nach § 1 Satz 2 spätestens sechs Wochen nach deren jeweiligem Ablauf. Das Statistische Bundesamt ...
§ 4 FlUStatV Aufbereitung der Ergebnisse (vom 08.09.2015)
... und 2. den zuständigen obersten Landesbehörden und den für die in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden jeweils für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 444
Artikel 4 3. EULMRDVÄndV Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
... 1 Satz 1 der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187), die ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
V. v. 22.02.2011 BGBl. I S. 316
Artikel 1 1. FlUStatVÄndV
... 1 Satz 1 der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187) wird ...
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 4 4. EULMRDVÄndV Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
... § 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1848) wird wie folgt gefasst: ...
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