Anhang 1 - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 2129-8-35 Umweltschutz
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Anhang 1 (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) Plakettenmuster


Anhang 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

 Schadstoffgruppe 2 Schadstoffgruppe 3 Schadstoffgruppe 4
Plaketten-Durchmesser:
80 mm,
schwarz umrandet,
Strichdicke der Umrandung
1,5 mm
Ziffer der
Schadstoffgruppe:
Höhe 35 mm
Schriftfeld:
60x 20 mm
Schrift:
schwarz RAL 9005,
mit lichtechtem Stift

Abb. Plakette (BGBl. I 2006 S. 2220)

Abb. Plakette (BGBl. I 2006 S. 2220)

Abb. Plakette (BGBl. I 2006 S. 2220)
Plakettenfarbe:verkehrsrot
RAL 3020,
lichtecht
verkehrsgelb
RAL 1023,
lichtecht
verkehrsgrün
RAL 6024,
lichtecht
Schriftfeld:reinweiß RAL 9010,
schwarz umrandet
reinweiß RAL 9010,
schwarz umrandet
reinweiß RAL 9010,
schwarz umrandet


Die Ziffer der Schadstoffgruppe ist nach dem Schriftmuster der Anlage V Seite 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darzustellen.

Die Farbtöne des Untergrundes, des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840-HR, herausgegeben vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Str. 39, 53757 St. Augustin, zu entnehmen.

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Zitierungen von Anhang 1 35. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 35. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 35. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 35. BImSchV Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
... Kraftfahrzeuge, die mit einer Plakette nach Anhang 1 gekennzeichnet sind, sind von einem Verkehrsverbot im Sinne des § 40 Abs. 1 des ...
Anhang 2 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (vom 08.12.2007)
... Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186 S. 21) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und die im Anhang 1 im Abschnitt 5.3.1 der Richtlinie genannte Prüfung Typ I (Prüfung der durchschnittlichen ...


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