§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Augenoptiker-Handwerk vom 9. August 1976 (BGBl. I S. 2114) außer Kraft.
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