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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2007 (AELV 2007)

V. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2282 (Nr. 48)
Geltung ab 27.10.2006; FNA: 8251-10-1-13 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
84.000 0,3223
100.000 0,2967
150.000 0,2381
200.000 0,2000
250.000 0,1733
300.000 0,1535
350.000 0,1381
400.000 0,1258
450.000 0,1158
500.000 0,1073




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2007
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 84.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...