Eingangsformel - Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln (11. StandZVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Abs. 1 Abs mit Verbindung in. 2 und 3 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Standardzulassungen:



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