Artikel 2a - Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 2a Änderung der Altholzverordnung


Artikel 2a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 AltholzV § 11, mWv. 27. Oktober 2006 § 11

Dem § 11 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) geändert worden ist, werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

 
„(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann die Deklaration von Altholz auch mit Hilfe von Praxisbelegen, insbesondere von Liefer- und Wiegescheinen geführt werden, wenn diese Belege die zur Deklaration erforderlichen Angaben enthalten.

(5) Sind über die Entsorgung von Altholz Begleit- oder Übernahmescheine nach der Nachweisverordnung zu führen, so kann die Deklaration des Altholzes auch im Feld „Frei für Vermerke" des Begleit- oder Übernahmescheines erfolgen. Absatz 4 gilt entsprechend. Die Bestimmungen zur elektronischen Nachweisführung nach der Nachweisverordnung finden entsprechende Anwendung."

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Zitierungen von Artikel 2a Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2a AbfRÜbVefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfRÜbVefV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 AbfRÜbVefV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... § 18 Abs. 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) In Artikel 2a tritt § 11 Abs. 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Artikel 2 DL-RLUmwUV Änderung der Altholzverordnung
... § 6 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), die zuletzt durch Artikel 2a der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298; 2007 I S. 2316) geändert worden ist, ...


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