Änderung § 39 BFöV vom 27.08.2015

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§ 39 BFöV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.08.2015 geltenden Fassung
§ 39 BFöV n.F. (neue Fassung)
in der am 09.08.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 39 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1994 (BGBl. I S. 3442), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), mit Ausnahme des § 10 Abs. 2 Satz 2 außer Kraft. § 10 Abs. 2 Satz 2 tritt mit Ablauf des 30. September 2008 außer Kraft.



 
 



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