Zitierungen von § 5 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025)
... führt dies nicht zu einer Rückforderung der Förderungsleistung. (4) Nach § 5 Absatz 2 gewährte Leistungen werden auf Leistungen nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 ...
§ 36 BFöV Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen (vom 01.01.2025)
... voraussichtlich erleichtert wird. Hinsichtlich der Anrechnung der Kosten gilt § 5 Abs. 2 entsprechend. Reise- und Trennungsauslagen werden nicht ...
§ 38 BFöV Übergangsregelungen (vom 01.01.2025)
... in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung gilt, sind § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2 , die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie § 35 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... er vor dem Beratungsgespräch gestellt wird. Absatz 1 gilt entsprechend." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „den ...   Dauer der Förderung nach § 5 Absatz 4 des Soldaten- versorgungsgesetzes in Monaten Höchstbetrag in ... ausgezahlt." b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Nach § 5 Absatz 2 gewährte Leistungen werden auf Leistungen nach § 5 Absatz 1a in Verbindung mit Absatz 1 ... „(4) Nach § 5 Absatz 2 gewährte Leistungen werden auf Leistungen nach § 5 Absatz 1a in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht angerechnet." ... in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung gilt, sind § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2 , die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie § 35 ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung (vom 24.12.2024)
... 2. (aufgehoben) 3. In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt. 4. ... ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt. 16. ...

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 4 SoldEntsRÄndG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... § 4 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes," eingefügt. 5. In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „sechs Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses" ...
Artikel 5 SoldEntsRÄndG Weitere Änderung der Berufsförderungsverordnung
... In der Überschrift des Teils 1 wird die Angabe „§ 3a" durch die Angabe „ § 5 " ersetzt. 3. In § 2 Absatz 9 wird die Angabe „§ 4" durch die ... 4. In § 16 Absatz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „ § 5 " durch die Angabe „§ 7" ersetzt. 5. In § 34 in der ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... Union verstoßen." c) Absatz 4 wird aufgehoben. 7. Dem § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Frühere Soldatinnen auf Zeit ... ein Anspruch nach § 5 Absatz 1a des Soldatenversorgungsgesetzes, werden die nach § 5 Absatz 2 gewährten Leistungen nicht angerechnet." 19. § 21 wird wie ... b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „jeweiligen Kostenrichtwert nach § 5 Abs. 2" durch die Wörter „Höchstbetrag nach § 19 Absatz 2" ... in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung gilt, sind § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2, die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed