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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (RückgVermabschStG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Oktober 2006.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7415/a145929.htm