§ 2 Regionaler Durchschnitt
Für die Anwendung des Anhangs IX Abschnitt B der
Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005,
(EG) Nr. 247/2006,
(EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30 vom 31.01.2009, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung ist der regionale Durchschnitt des Werts der Zahlungsansprüche der jeweiligen Region gleich dem regionalen Zielwert nach §
6 Absatz 1 des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 489
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1701
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
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