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Änderung § 1 BetrPrämDurchfV vom 11.05.2010
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§ 1 BetrPrämDurchfV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.05.2010 geltenden Fassung | § 1 BetrPrämDurchfV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2012 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes. | (Text neue Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes. |
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