Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung (1. BilKoUmVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2402 (Nr. 50); Geltung ab 08.11.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 17d Abs. 3 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), der durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3408) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz:



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