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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung (1. BilKoUmVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1259) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Abs. 1 werden die Wörter gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter Feststellung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Abs. 2 und 3 Satz 1 wird jeweils das Wort abgerechneten" durch das Wort abgelaufenen" ersetzt.
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