Tools:
Update via:
Artikel 28 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)
Artikel 28 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
(201-5)
In § 9 Nr. 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden die Wörter Verkehr; Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
In § 9 Nr. 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden die Wörter Verkehr; Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 28 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 28 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. ZustAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 36 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
... III, Gliederungsnummer 201-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 28 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7429/a146149.htm