Artikel 55 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 55 Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969



(2126-8)

Das Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 vom 1. Juli 1971 (BGBl. 1971 II S. 865), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 werden die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In Artikel 5 werden die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.



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