Artikel 63 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 63 Abfallverbringungsgesetz


Artikel 63 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 AbfVerBrG § 4, § 5, § 9

(2129-15-8)

Das Abfallverbringungsgesetz vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3010), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Abs. 8 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

2.
In § 5 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

3.
In § 9 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit, für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 63 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 63 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1462
Artikel 9 AbfVerbrGAblG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft. (2) Artikel 7 ...


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