Artikel 66 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 66 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 66 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 UVPG § 19b

(2129-20)

In § 19b Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 66 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 66 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94
Bekanntmachung UVPGNB
... I S. 1619; 2007 I S. 2316), 4. den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 66 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), 5. den am 15. Dezember 2006 in ...

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 ÖffBetG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 66 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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