Tools:
Update via:
Artikel 77 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)
Artikel 77 Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
(215-9)
In § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 229), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden ist, werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt und die Wörter und Soziale Sicherung" gestrichen.
In § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 229), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden ist, werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt und die Wörter und Soziale Sicherung" gestrichen.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 77 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 77 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. ZustAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 142 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 229), das zuletzt durch Artikel 77 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7429/a146198.htm