Artikel 130 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 130 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern


Artikel 130 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 IHKG § 2

(701-1)

In § 2 Abs. 4 Buchstabe c des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" und die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 130 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 130 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 7 MEG II Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
... 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 130 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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