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Artikel 280 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 280 Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen


Artikel 280 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 FTEG § 3, § 4, § 6, § 11, § 16, § 8

(9022-11)

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

3.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 11 Abs. 5 Satz 2 und § 16 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

4.
In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 280 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 280 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung
V. v. 31.03.2014 BGBl. I S. 313
Eingangsformel 3. GASVÄndV
... Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, der zuletzt durch Artikel 280 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 280 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...