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Artikel 349 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)
Artikel 349 Verordnung zur Festlegung von Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten in der Geschäftsführung bundesunmittelbarer Körperschaften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie von Obergrenzen für die Zahl der Beförderungsämter
(2032-11-2-2)
In § 1 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung zur Festlegung von Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten in der Geschäftsführung bundesunmittelbarer Körperschaften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie von Obergrenzen für die Zahl der Beförderungsämter vom 12. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2617) werden die Wörter Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt.
In § 1 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung zur Festlegung von Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten in der Geschäftsführung bundesunmittelbarer Körperschaften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie von Obergrenzen für die Zahl der Beförderungsämter vom 12. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2617) werden die Wörter Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 349 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 349 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. ZustAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 10 LSV-NOG Änderung der Verordnung zur Festlegung von Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten in der Geschäftsführung bundesunmittelbarer Körperschaften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie von Obergrenzen für die Zahl der Beförderungsämter
... die Zahl der Beförderungsämter vom 12. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2617), die durch Artikel 349 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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