Artikel 394 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 394 Außenwirtschaftsverordnung



(7400-1-6)

In § 15 Abs. 1 Satz 3, § 29 Abs. 2 Satz 2, § 52 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 56b Abs. 1 Satz 2 erster und zweiter Halbsatz und § 58b Abs. 1 Satz 2 erster und zweiter Halbsatz der Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1993 (BGBl. I S. 1934, 2493), die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Juli 2006 (BAnz. S. 5093) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.



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