Artikel 435 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 435 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes


Artikel 435 ändert mWv. 8. November 2006 1. HAGDV § 7

(804-1-1)

In § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1976 (BGBl. I S. 221), die zuletzt durch Artikel 302 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.



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