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Artikel 482 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)
Artikel 482 Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
(9241-23-23)
In § 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104) werden jeweils die Wörter Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
In § 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104) werden jeweils die Wörter Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 482 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 482 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. ZustAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 4 7. GGRVÄndV Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die Angabe ...
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