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Artikel 482 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 482 Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen


Artikel 482 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 GGKontrollV § 5

(9241-23-23)

In § 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104) werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 482 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 482 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 4 7. GGRVÄndV Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die Angabe ...