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Artikel 500 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 500 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen


Artikel 500 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 ESBO § 3, § 35

(933-11)

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen vom 25. Februar 1972 (BGBl. I S. 269), zuletzt geändert durch Artikel 107 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a werden die Wörter „der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
In Buchstabe b werden die Wörter „Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In § 35 Abs. 3 Nr. 1 werden die Wörter „Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 500 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 500 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
Artikel 10 BPolGuaÄndG Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
... für Schmalspurbahnen vom 25. Februar 1972 (BGBl. I S. 269), die zuletzt durch Artikel 500 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird das Wort ...