Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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Artikel 10 - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten (SoldErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495 (Nr. 50); aufgehoben durch Artikel 11 A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 51-1-13-7 Rechtsstellung der Soldaten
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Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 1. Januar 2007 SoldErnAnO

(1) Diese Anordnung wird am 1. Januar 2007 wirksam. Gleichzeitig wird die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4522), geändert durch die Anordnung vom 20. Juni 2006 (BGBl. I S. 1421), unwirksam.

(2) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ist beteiligt worden.



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