Zitierungen von § 40 AMWHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 AMWHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMWHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 AMWHV Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung (vom 13.07.2018)
... schwerwiegender unerwünschter Reaktionen oder schwerwiegender Zwischenfälle entsprechend § 40 beizufügen. (9) Die Be- oder Verarbeitung ist gemäß der ...
§ 41e AMWHV Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz (vom 29.07.2017)
... 1 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen. § 40 Absatz 3 und 4 und § 41 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die dort genannten Verpflichtungen ...
§ 43 AMWHV Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen (vom 01.08.2017)
... 14 und Abschnitt 5b nicht anzuwenden und sind § 34 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 7 Satz 2, § 40 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 Satz 2 und § 41 Absatz 1 in der jeweils bis zum 25. November 2016 geltenden Fassung bis zum 28. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 48 SchriftVG Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 12. In § 40 Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 4 BlGewVFG Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... 13 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen. § 40 Absatz 3 und 4 und § 41 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die dort genannten Verpflichtungen ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2623
Artikel 4 GewEinfRÄndG Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen und schwerwiegenden Zwischenfällen § 40 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 entsprechend anzuwenden." 11a. Nach § 31 wird ... „§ 72b Absatz 1 und 2 und § 72c Absatz 1" ersetzt. 16. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt geändert: ... und Abschnitt 5b nicht anzuwenden und sind § 34 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 7 Satz 2, § 40 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 Satz 2 und § 41 Absatz 1 in der jeweils bis zum 25. November ...

Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
V. v. 11.02.2013 BGBl. I S. 188
Artikel 3 TPG-OrganVEV Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... das entgegengenommene Gewebe angenommen oder abgelehnt worden ist." 3. In § 40 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Arzneimittelgesetzes" die Wörter „und, ...

Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 521
Artikel 1 AMWHVÄndV
... 39 Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung § 40 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und ... unerwünschter Reaktionen oder schwerwiegender Zwischenfälle entsprechend § 40 beizufügen. (9) Die Be- oder Verarbeitung ist gemäß der Anweisung nach ... weitere Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise für die Handhabung. § 40 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und ...

Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
Artikel 1 BlGewVFV Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... und wird nach dem Wort „Verunreinigung" ein Komma eingefügt. 12. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dort ...

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192, 2017 I 154, 2304; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048
Artikel 10 2. AMGuaÄndG Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
... „§ 10 Absatz 8b des Arzneimittelgesetzes" ersetzt. 12. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 63c Abs. ...


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