Artikel 13 - Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 13 ändert mWv. 1. Januar 2007 EGHGB Artikel 61

(1) Es treten in Artikel 1 in der Nummer 2 § 8a Abs. 2 und § 9a des Handelsgesetzbuchs, die Nummer 25 Buchstabe a und c sowie die Nummer 26a, in Artikel 2 der Artikel 61 Abs. 1, 2, 6 und 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, der Artikel 3 Nr. 15 Buchstabe b, der Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 8 Buchstabe a, der Artikel 5 Abs. 1 und 6 sowie der Artikel 12 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 2 und Abs. 12 Nr. 2 am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft; gleichzeitig tritt Artikel 61 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. November 2006.



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