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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker (2. MORZuckerÄndV k.a.Abk.)
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der Zucker-Quoten-Verordnung und der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. MORZuckerÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. MORZuckerÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben
B. v. 09.11.2006 BGBl. I S. 2596
Bekanntmachung ZuckProdAbgVNB
... siehe Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung) Auf Grund des Artikels 4 der Zweiten Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker vom ...
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Zuteilung und Änderung von Quoten für Zucker
B. v. 09.11.2006 BGBl. I S. 2601
Bekanntmachung ZuckQuotVNB
... Text und Änderungshistorie siehe Zucker-Quoten-Verordnung) Auf Grund des Artikels 4 der Zweiten Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker vom ...
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