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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (2. TLMVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung neu bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. TLMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TLMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
B. v. 22.02.2007 BGBl. I S. 258
Bekanntmachung TLMVNB
... Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel vom ...