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Artikel 1 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (2. BMIBBG k.a.Abk.)
Artikel 1 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes
(240-1/1)
Die Artikel II und IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
Die Artikel II und IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
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