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Artikel 4 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (2. BMIBBG k.a.Abk.)
Artikel 4 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes
(84-1/1)
Die Artikel II und III des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 84-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung, werden aufgehoben.
Die Artikel II und III des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 84-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung, werden aufgehoben.
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