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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn in der vom 1. Januar 2007 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 2 3. GGVSEÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. GGVSEÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. GGVSEÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
neugefasst durch B. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2683; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
Eingangsformel GGVSE
... Grund des Artikels 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom ...