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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2017 aufgehoben
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§ 7 - Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV)
V. v. 13.11.2003 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch § 8 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2367
Geltung ab 30.06.2003; FNA: 610-1-15 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 30.06.2003; FNA: 610-1-15 Allgemeines Steuerrecht
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§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften
Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
- 1.
- für Steuerpflichtige, die für die inländische Besteuerung nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes Einkünfte zwischen ihrem inländischen Unternehmen und dessen ausländischer Betriebsstätte aufzuteilen haben,
- 2.
- für Steuerpflichtige, die für die inländische Besteuerung nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes Einkünfte der inländischen Betriebsstätte ihres ausländischen Unternehmens zu ermitteln haben, sowie
- 3.
- für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften, auf die § 1 Absatz 1 Satz 2 des Außensteuergesetzes anzuwenden ist.
Text in der Fassung des Artikels 7 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) G. v. 26. Juni 2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120 m.W.v. 30. Juni 2013
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Frühere Fassungen von § 7 GAufzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.06.2013 | Artikel 7 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 GAufzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GAufzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAufzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 7 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
... 7 der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13. November 2003 (BGBl. I S. 2296), die durch ... 2007 (BGBl. I S. 1912) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und ...
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