Tools:
Update via:
Zitierungen von § 27 BEEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2b BEEG Bemessungszeitraum (vom 19.03.2022)
... hatte und dies glaubhaft machen kann. Satz 2 Nummer 1 gilt in den Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass auf Antrag auch Kalendermonate mit Elterngeldbezug für ein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 3 BeschSiG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... durch die Wörter „zum Ablauf des 31. Dezember 2021" ersetzt. 2. § 27 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Beginnt der Bezug von Einnahmen nach § 3 ...
Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1061
Artikel 1 BEEGPandG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... hatte und dies glaubhaft machen kann. Satz 2 Nummer 1 gilt in den Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass auf Antrag auch Kalendermonate mit Elterngeldbezug für ein ... Grundsätzen." 4. Nach § 26 wird folgender § 27 eingefügt: „§ 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie ... 4. Nach § 26 wird folgender § 27 eingefügt: „ § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Übt ein Elternteil eine ... aufgrund der COVID-19-Pandemie hätte oder hat." 5. Der bisherige § 27 wird § ...
Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
G. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 473
Artikel 5 SodEGVerlG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Dezember 2021" durch die Angabe „23. September 2022" ersetzt. 2. In § 27 Absatz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „23. September 2022" ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 26 Absatz 1 werden die Wörter „oder Betreuungsgeld" gestrichen. 24. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7484/v244867.htm