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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 BErzGG § 15, § 16, § 17, § 18, § 19, § 20, § 21, mWv. 1. Januar 2009

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Der Zweite Abschnitt des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Bundeserziehungsgeldgesetz am 31. Dezember 2008 außer Kraft.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung des Elterngeldes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EGBEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162
Bekanntmachung AufenthGNeuf
... 4. den Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), der nach Artikel 3 Abs. 1 am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, 5. den Artikel 2 des Gesetzes vom 7. ...