interne Verweise§ 15 UmwStG 2006 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften (vom 28.03.2024) ... Abspaltung oder durch Teilübertragung auf andere Körperschaften über, gelten die §§ 11 bis 13 vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 entsprechend. § 11 Abs. 2 und ... die §§ 11 bis 13 vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 entsprechend. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 sind nur anzuwenden, wenn auf die Übernehmerinnen ein Teilbetrieb ... die das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. (2) § 11 Abs. 2 ist auf Mitunternehmeranteile und Beteiligungen im Sinne des Absatzes 1 nicht anzuwenden, wenn sie ... die kein Teilbetrieb sind, erworben oder aufgestockt worden sind. § 11 Abs. 2 ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn durch die Spaltung die Veräußerung an ... Unternehmen. Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt die Anwendung des § 11 Abs. 2 außerdem voraus, dass die Beteiligungen an der übertragenden Körperschaft ...
§ 27 UmwStG 2006 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... öffentliche Register nach dem 14. Juli 2023 erfolgt. (20) § 3 Absatz 2a und § 11 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) sind in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 12 JStG 2024 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes ... „der §§ 17 und 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 3. § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 3 Absatz 2 Satz 2, Absatz 2a und 3 gilt ... die folgenden Absätze 20 bis 23 angefügt: „(20) § 3 Absatz 2a und § 11 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) sind in ...
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