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Artikel 2 - Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), zuletzt geändert durch Artikel 372 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 54 wird folgender Absatz 4 angefügt:„(4) Im Fall der Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften durch einen Anteilseigner, der nicht nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist zusätzlich bei dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, das bei Beendigung einer zuvor bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Anteilseigners oder bei unentgeltlichem Erwerb dessen Rechtsvorgängers nach § 19 der Abgabenordnung für die Besteuerung des Anteilseigners zuständig war."
- 2.
- § 84 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3b wird wie folgt gefasst:„(3b) § 54 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals auf Verfügungen über Anteile an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 beurkundet werden."
- b)
- Die bisherigen Absätze 3b bis 3h werden die Absätze 3c bis 3i.
Zitierungen von Artikel 2 SEStEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SEStEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SEStEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Vorgänge nach dem 31. Dezember 2007 anzuwenden. § 54 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782 ) ist erstmals auf Verfügungen über Anteile an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 2 BüEnStG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782), wird wie folgt geändert: 1. ...
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