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Artikel 5 - Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2006 GewStDV § 25, § 36

Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2003 (BGBl. I S. 1550), wird wie folgt geändert:

1.
In § 25 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch die Wörter „Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften" ersetzt.

2.
In § 36 wird die Jahreszahl „2003" durch die Jahreszahl „2006" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 SEStEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SEStEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEStEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 6 JStG 2007 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) geändert worden ist, wird wie folgt ...