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Artikel 9 - Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG k.a.Abk.)
Artikel 9 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 48 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr, Erdkabeln mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter sowie jeweils die Änderung ihrer Linienführung,".
- 2.
- § 50 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind."
Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 InfraStrPlanVBeschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InfraStrPlanVBeschlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 3 StEntwErlG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833), wird wie folgt geändert: 1. ...
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