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Eingangsformel - Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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*)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. EU Nr. L 345 S. 90).