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Artikel 5 - Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprBerG k.a.Abk.)

Artikel 5 Neufassung von Gesetzen


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Bundeskindergeldgesetzes in der vom 1. Januar 2007 an geltenden Fassung und den Wortlaut des Bundeserziehungsgeldgesetzes und des Unterhaltsvorschussgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AuslAnsprBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslAnsprBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1450
Bekanntmachung BKGGNB
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und ...

Bekanntmachung der Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes
B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446
Bekanntmachung UVGNB
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und ...