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Artikel 6 - Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprBerG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Artikel 1 Nr. 3 und Artikel 2 Nr. 3 bis 6 treten am 1. Januar 2007, Artikel 1 Nr. 1a, 2 und 4 und Artikel 2 Nr. 7 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2006.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 AuslAnsprBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslAnsprBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1450
Bekanntmachung BKGGNB
... Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), 5. den nach Artikel 6 teils am 1. Januar 2006, teils am 19. Dezember 2006, teils am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen ...